49 Pag. 37 der Vorakten 50 Pag. 39 der Vorakten 51 Vgl. Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 103 N. 5 und Art. 107 N. 2 12/16 BVD 110/2025/1 c) Ferner rügt die Beschwerdeführerin, die Stadt Langenthal habe im angefochtenen Entscheid den Aufwand der Fachexpertinnen und Fachexperten mit 3.25 Stunden quantifiziert, obwohl gemäss Fachbericht bloss ein Aufwand von 2 Stunden angefallen sei. Die Gebührenrechnung müsse angepasst werden.