Die Stadt Langenthal teilte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 17. September 2024 mit, gestützt auf den Bericht der Fachexperten/-innen der Bau- und Planungskommission vom 16. September 2024 sei der Bauabschlag zu verfügen.49 Der Bericht der Fachexperten/-innen der Bau- und Planungskommission vom 16. September 2024 empfahl ausdrücklich, auf «jede Bewilligung von Fremdwerbungen an den Zufahrtsstrassen nach Langenthal zu verzichten». Die Stadt Langenthal durfte gestützt darauf davon ausgehen, dass ein Anwendungsfall von Art. 24 BewD vorliegt.