Die Beurteilung des TBA ist nachvollziehbar. Das Werbeplakat 1 soll quer zur Fahrbahn der H.________strasse (eine Kantonsstrasse) ausgerichtet werden. Es richtet sich nur an die Verkehrsteilnehmenden, die auf der H.________strasse in nördlicher Richtung unterwegs sind und befindet sich somit nicht auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Das Werbeplakat 1 weist zum Fahrbahnrand der H.________strasse einen Strassenabstand von 6.36 m auf.39 Damit ist die lichte Breite bei Weitem eingehalten. Die H.________strasse verläuft in diesem Bereich gerade und übersichtlich.