Das TBA führt in seinem Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 10. März 2025 aus, die Plakatträger würden die geforderten Sichtweiten gemäss VSS-Norm 40 273a nicht tangieren. Sämtliche Abstände zum Kreisverkehr und dem Fussgängerstreifen würden eingehalten. Die Reklamestandorte seien nicht verkehrsgefährdend und könnten unter Auflagen erteilt werden.