c SSV) oder die Wirkung von Signalen oder Markierungen herabsetzen (Art. 96 Abs. 1 Bst. d SSV). Zur Beurteilung der Verkehrssicherheit hat das TBA in seiner Arbeitshilfe «Reklamen im Strassenraum» eine Checkliste entwickelt.38 Unter Ziff. 5.2 der Checkliste nennt das TBA mögliche Kriterien für die Prüfung, ob die Verkehrssicherheit durch Ablenkung im Einzelfall gefährdet ist (vgl. Art. 6 SVG).