Dass sich die Stadt Langenthal auch in Arbeitszonen um die Gestaltung des Ortsbildes bemüht, ist grundsätzlich zu begrüssen. Weder das bisherige noch das neue Baureglement enthalten aber ein Verbot für Fremdreklamen. Einzig gestützt auf die allgemeinen Ästhetikbestimmungen und unbesehen des ästhetischen Wertes der konkreten Umgebung lässt sich ein faktisches Verbot von Fremdreklamen bzw. die von der Stadt Langenthal geltend gemachte restriktive Bewilligungspraxis nicht rechtfertigen, auch nicht unter dem Aspekt der Gemeindeautonomie.