j) Wie bereits in den Beschwerdeverfahren 110/2022/54 und 110/2024/152 betont die Stadt Langenthal, sie wolle keine (weiteren) Fremdreklamen (mehr) bewilligen. Auch die Fachexperten/- innen der Bau- und Planungskommission störten sich in ihrem Fachbericht vom 16. September 2024 daran, dass das Bauvorhaben als Fremdreklame dienen soll. Für die ästhetische Beurteilung sind die konkreten Gegebenheiten relevant. Damit setzen sich die Fachexperten/-innen der Bauund Planungskommission in ihrem Fachbericht vom 16. September 2024 jedoch nicht näher auseinander. Dass sich die Stadt Langenthal auch in Arbeitszonen um die Gestaltung des Ortsbildes bemüht, ist grundsätzlich zu begrüssen.