Das Werbeplakat 1 fällt in der bestehenden Umgebung insgesamt nicht speziell auf und vermag keinen störenden Gegensatz dazu zu bilden. Das gilt insbesondere auch, soweit das Werbeplakat 1 nicht nur mit der bestehenden Firmenanschrift an der Südfassade, sondern je nach Betrachtungsstandort auch mit den bestehenden Reklamen an der Westfassade wahrgenommen werden sollte. Das Werbeplakat 1 stellt nach dem Gesagten keine Beeinträchtigung des bestehenden Orts- und Strassenbildes dar. Es ordnet sich ausreichend gut in die bestehende Umge- 21 Plan Werbeplakate 1 & 2 – Ansicht vom 17. Juni 2024; Fotomontage vom Oktober 2024; vgl. auch die Beschreibung