Es sei keine Eingliederung in das Ortsbild erkennbar, auch wenn es sich bei der vom Bauvorhaben betroffenen Zone um eine Arbeitszone mit vergleichsweise wenigen ästhetischen Vorgaben handle. Die Stadt Langenthal lege als Wakkerpreisträgerin auch in Arbeitszonen Wert auf eine ansprechende Ästhetik und architektonische Gestaltung von Bauten und Anlagen und verlange die Einpassung in das Ortsbild. Daraus lasse sich eine restriktivere Bewilligungspraxis erkennen.