e) Die Stadt Langenthal verweist in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. Februar 2025 auf den Fachbericht der Fachexperten/-innen der Bau- und Planungskommission vom 16. September 2024. Weiter führt sie aus, die neuen Werbetafeln seien explizit für Fremdreklame und nicht für die Eigenwerbung eines ansässigen Gewerbes oder Betriebes vorgesehen. Es handle sich nicht um ein legitimes Hinweisschild auf die am Ort niedergelassenen Institutionen. Auf eine zusätzliche Plakatierung des Areals mit Fremdwerbung sei aus Sicht der Bewilligungsbehörde dringend zu verzichten.