Der Fachbericht enthalte keine Bedenken betreffend Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Ortsbild, weshalb die Stadt Langenthal nicht darauf hätte abstellen dürfen. Für die Einschränkung von Fremdwerbung bestehe im Übrigen keine Rechtsgrundlage. Die Werbeplakate würden den Ortseingang nicht beeinträchtigen, da sie dort gar nicht wahrnehmbar seien. Die Ortseinfahrt Richtung Aarwangen befinde sich weiter nördlich vom Standort der Werbeplakate. Die Ortseinfahrt Richtung Bützberg sei weiter westlich, die Ortseinfahrt Richtung Kaltenherberg weiter östlich. Die Werbeplakate würden in ihrem Gesamteindruck weder störend noch fremd wirken.