Werden solche Fremdwerbungen durch die Bewilligungs- respektive Rekursbehörde gutgeheissen, muss in absehbarer Zeit von einer Potenzierung entlang der Einfahrtsstrassen von Langenthal ausgegangen werden. Diese bereits mehrfach geäusserte Befürchtung hat sich in der ersten Amtsperiode der unterzeichnenden Fachexpert:innen bereits bewahrheitet. Es geht also nicht in erster Linie um die Beurteilung der Schutzwürdigkeit des konkreten, vorliegenden Ortsbildes, sondern um die Verhinderung eines Präjudizes im Hinblick auf eine Massierung grossformatiger Reklametafeln für Fremdwerbung entlang wichtiger Verkehrsachsen.