Der Neubau verfügt bereits über eine Vielzahl von Beschriftungen für die ansässigen Betriebe. Diese sind sowohl an den Fassaden, den Vordächern aber auch an freistehenden Pylonen angebracht. Auf eine zusätzliche Plakatierung des Areals mit Fremdwerbung ist aus Sicht der Fachexpert:innen daher dringend zu verzichten. Die Werbetafeln sind explizit für Fremdreklame und nicht für Eigenwerbung eines ansässigen Gewerbes oder Betriebes vorgesehen. Aus Sicht der Fachexpert:innen beeinflusst dieser Umstand die Bewilligungsfähigkeit des Projektes massgeblich, da es sich nicht um ein legitimes Hinweisschild auf die am Ort niedergelassenen Institutionen handelt.