b) Es ist umstritten, ob das Bauvorhaben den ästhetischen Anforderungen genügt. Wie erwähnt, stützt sich die Stadt Langenthal im angefochtenen Entscheid auf den Fachbericht der Fachexperten/-innen der Bau- und Planungskommission vom 16. September 2024. Zudem hielt die Stadt Langenthal fest, die geplanten Werbeplakate würden in ihrem Gesamteindruck störend und fremd wirken. Sie beeinträchtigten den Ortseingang in ästhetischer Hinsicht. Es sei keine Eingliederung in das Ortsbild erkennbar, auch wenn es sich bei der vom Bauvorhaben betroffenen Zone um eine Arbeitszone mit vergleichsweise wenig ästhetischen Vorgaben handle (vgl. E. III.c des angefochtenen Entscheids).