Gemäss Schreiben der Stadt Langenthal vom 12. Mai 2025 gingen keine Einsprachen ein. Mit Verfügung vom 26. Mai 2025 stellte das Rechtsamt für den Fall der Erteilung der Gesamtbaubewilligung des Bauvorhabens Auflagen zum Grundwasserschutz in Aussicht und erteilte den Parteien Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdeführerin reichte am 13. Juni 2025 Schlussbemerkungen sowie ihre Kostennote ein. Von der Stadt Langenthal gingen keine Schlussbemerkungen ein. 4. Auf die Rechtsschriften, den Amtsbericht Strassenbaupolizei des TBA vom 10. März 2025 und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.