3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Stadt Langenthal beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. Februar 2025 die Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 25. Februar 2025 holte das Rechtsamt beim Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Oberingenieurkreis IV (OIK IV) eine Stellungnahme zur Verkehrssicherheit ein. Der Amtsbericht Strassenbaupolizei des TBA datiert vom 10. März 2025.