2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 30. Dezember 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 27. November 2024, die Rückweisung an die Stadt Langenthal zur Publikation des Baugesuches und macht geltend, das Bauvorhaben halte sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein und müsse bewilligt werden.