Der Zugang kann deshalb vorliegend ohne Weiteres über die bestehende Strasse sowie die Bauparzelle selbst erfolgen. Auch ohne eine entsprechende Dienstbarkeit ist die Zugänglichkeit für Bau und Unterhalt der geplanten Anlage demnach genügend sichergestellt. 14. Wertverminderung von Liegenschaften a) Schliesslich rügen die Beschwerdeführenden, eine mögliche Wertverminderung der Liegenschaften sei entgegen der Auffassung der Vorinstanz als Rechtsverwahrung im Baubewilligungsverfahren relevant und entsprechend vorzumerken.