Die Bauparzelle liegt in einer überbauten Gewerbezone entlang der Bahnlinie. Auch das Baugrundstück an sich ist bereits überbaut. Die Erschliessung des Baugrundstücks kann deshalb grundsätzlich als gegeben erachtet werden. Zur Zugänglichkeit ist sodann folgendes festzuhalten: Aus dem Grundstückdateninformationssystems des Kantons Bern (GRUDIS) ergibt sich, dass auf der Bauparzelle Lauperswil Grundbuchblatt Nr. R.________ ein Fahrwegrecht zu Gunsten der Nachbarsparzelle Nr. G.________ und zu Lasten der Bauparzelle besteht.