23/26 BVD 110/2025/15 frühzeitig geplant und sichergestellt, jedoch erst nach Vorliegen einer rechtskräftigen Bewilligung für die Mobilfunkanlage realisiert. Auch vorliegend seien die nötigen Absprachen zur Sicherstellung der Erschliessung getätigt worden und die F.________ verfüge über die entsprechenden Rechte.