2011 E. 3, 1C_338/2007 vom 24. April 2008 E. 3 und 4. 22/26 BVD 110/2025/15 12. Weitere Immissionsrechtliche Vorbringen a) Das AUE führte im Fachbericht vom 2. Mai 2022 aus, Voraussetzung für die künftige Anwendung des Korrekturfaktors sei die Einreichung eines aktualisierten Standortdatenblatts. Alle weiteren Voraussetzungen (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) seien erfüllt.