a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, im Fachbericht des AUE sei zu Unrecht die Autoimmunkrankheit der Beschwerdeführerin 7 ausser Acht gelassen worden. Ihr Immunsystem sei geschwächt und sie sei stark elektrosensibel. Eine 5G-Antenne würde sie zusätzlich gesundheitlich stark belasten. Weiter lasse sich die angebliche Feststellung, dass es das Bundesgericht abgelehnt habe, mit Blick auf die Tier- und Pflanzenwelt über die NISV hinausgehende Emissionsbegrenzungen festzulegen, dem von der Vorinstanz aufgeführten Bundesgerichtsentscheid nicht entnehmen.