a) Weiter bringen die Beschwerdeführenden vor, es stehe zum heutigen Zeitpunkt nicht fest, ob die QS-Systeme ordnungsgemäss funktionieren würden. Gemäss Bundesgericht müsse die Überprüfung der QS-Systeme rasch erfolgen, da die Einstellungen von den Behörden nicht dauernd überwacht werden könnten.