e) Das AUE hat zwar bei den OMEN am B.________weg 11 und 13 Abnahmemessungen angeordnet, nicht jedoch an den gemäss rechnerischer Prognose höchstbelasteten OMEN Nrn. 2 – 4, obschon der Anlagegrenzwert von 5 V/m gemäss Standortdatenblatt an den OMEN Nrn. 2 und 4 zu 99% und an OMEN Nr. 3 zu 96.4% ausgeschöpft wird. In seiner Stellungnahme vom 3. September 2025 legte das AUE schlüssig dar, weshalb an den besagten OMEN auf eine Abnahmemessung verzichtet werden kann: Beim OMEN Nr. 2 handle es sich um eine I.________-Filiale. Der ausgewiesene Berechnungsort und damit der höchstbelastete Punkt liege auf der Südfassade ohne Sichtkontakt auf die Antennen.