Unter Ziffer 11.9 hält die Vorinstanz dann fest, dass die rechnerische Prognose bei keinem der OMEN den Schwellenwert von 80% erreiche. Entsprechend sei durch das AUE im Fachbericht vom 3. August 2022 keine Abnahmemessung gefordert worden. Unter Ziffer 1.7 i.V.m. Ziffer 2 des Entscheiddispositivs erklärt die Vorinstanz die im Fachbericht des AUE vom 2. Mai 2022 enthaltenen Auflagen als integrierenden Bestandteil des Gesamtbauentscheids. 39 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute: BAFU), Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, Voll-