d) Gemäss dem Standortdatenblatt vom 24. November 2021 (Revision: 1.8) beträgt die elektrische Feldstärke an den drei höchstbelasteten OMEN 4.95 V/m (OMEN Nr. 2), 4.82 V/m (OMEN Nr. 3) und 4.95 V/m (OMEN Nr. 4). Das AUE hat mit Fachbericht vom 2. Mai 2022 an den OMEN B.________weg 11 und 13 die Vornahme von Abnahmemessungen beantragt. Der angefochtene Entscheid hält in Erwägung 8.1 unter Bezugnahme auf den Fachbericht des AUE vom 2. Mai 2025 fest, dass nach Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahmemessung vorgenommen werden müsse. Unter Ziffer 11.9 hält die Vorinstanz dann fest, dass die rechnerische Prognose bei keinem der OMEN den Schwellenwert von 80% erreiche.