Mit einer Abnahmemessung wird überprüft, ob die Grenzwerte während des maximal bewilligten Betriebszustandes, d.h. unter voller Auslastung und bei maximaler Sendeleistung, in der realen Umgebung eingehalten sind. Gemäss dem Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur NISV kann die Behörde in begründeten Fällen, in denen die Feldstärke an einem OMEN zu mehr als 80 Prozent erreicht wird, auf eine Abnahmemessung verzichten. 40