b) Die Beschwerdegegnerin stellt sich auf den Standpunkt, der Bauentscheid sehe sehr wohl Abnahmemessungen vor. Denn der Fachbericht des AUE, welcher explizit die Vornahme von Abnahmemessungen verlange, sei Bestandteil der Baubewilligung. c) Die Behörde überwacht die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen (Art. 12 Abs. 1 NISV). Nach Art. 12 Abs. 2 NISV führt die Behörde Messungen oder Berechnungen zur Kontrolle der Einhaltung des Anlagegrenzwerts nach Anhang 1 durch, lässt solche durchführen oder stützt sich auf die Ermittlungen Dritter. Das BAFU empfiehlt geeignete Mess- und Berechnungsmethoden.