Dennoch ist es möglich, dass die Strahlung an den OMEN Nrn. 2, 3 und 4 im tatsächlichen Betrieb tiefer zu erwarten ist als die tatsächliche Strahlung an den OMEN am B.________weg 11, 13 und 35, weshalb nur bei den zuletzt genannten OMEN Abnahmemessungen angeordnet wurden (vgl. Ausführungen des AUE in Erwägung 9.e). Hinsichtlich dem OMEN am B.________weg 11 hält das AUE in seiner im Baubewilligungsverfahren eingereichten Stellungnahme vom 17. Juni 2024 explizit fest, dass eine maximale Strahlung von 4.57 V/m zu erwarten sei.37 Sowohl am OMEN am B.________weg 11 als auch am V.________weg 13 hat das AUE