Dies bspw. dann, wenn bei Berücksichtigung der vollen, tatsächlichen Richtungsabschwächung ein entsprechend tieferer Feldstärkewert resultiert als in der rechnerischen Prognose im Standortdatenblatt, bei der die Richtungsabschwächung auf einen Maximalbetrag beschränkt ist. Die OMEN am B.________weg 11, 13 und 35 werden im Standortdatenblatt nicht aufgeführt, weshalb davon ausgegangen werden darf, dass die Strahlung an diesen OMEN gemäss rechnerischer Prognose tiefer ist als an den OMEN Nrn. 2, 3 und 4 gemäss Standortdatenblatt.