unter anderem auch ständige Arbeitsplätze. Als ständiger Arbeitsplatz gilt gemäss der Definition des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ein Arbeitsbereich, wenn er während mehr als 2 ½ Tagen pro Woche durch einen Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin oder auch durch mehrere Personen nacheinander besetzt ist. Ob es sich bei einem OMEN um eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz handelt, ist daher unerheblich.