a) Nach Auffassung der Beschwerdeführenden sei unklar, weshalb nicht alle OMEN, bspw. B.________weg 11,13 und 35, vom AUE überprüft worden seien. Bei den OMEN seien im Standortdatenblatt lediglich drei mit Nutzungszweck Arbeiten angegeben worden, obwohl auch Wohnhäuser in direkter Umgebung vorhanden seien (bspw. B.________weg 11, 13 und 35). Weiter befinde sich auf der Parzelle Nr. S.________ (V.________weg 23) die I.________. Direkt angrenzend zur Antenne und in der Hauptstrahlrichtung von 125° würden sich sowohl Kundinnen und Kunden, Lieferanten und insbesondere Mitarbeitende aufhalten. Dazu würde sich der Fachbericht nicht äussern. Er sei demnach unvollständig.