Sollen die Antennen adaptiv, aber ohne Korrekturfaktor betrieben werden, ist das Feld gestützt auf die Erläuterungen des BAFU demnach mit «Nein auszufüllen». Da vorliegend unbestrittenermassen kein Korrekturfaktor zur Anwendung kommen soll, hat die Beschwerdegegnerin das Feld «Adaptiver Betrieb» folgerichtig mit «Nein» ausgefüllt. Die Angabe der Anzahl Sub- Arrays ist bei dieser Ausgangslage nicht notwendig. Das Standortdatenblatt ist nach dem Gesagten weder widersprüchlich noch irreführend. Im Übrigen hat die zuständige kantonale NIS-Fach- stelle, die Abteilung Immissionsschutz des AUE, das Standortdatenblatt geprüft und keine Beanstandungen angebracht.