e) Das BAFU hat im Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur NISV ebenfalls dargelegt, wie die technischen Parameter adaptiver Antennen im Standortdatenblatt anzugeben sind. Danach muss im Zusatzblatt 2 des Standortdatenblatts deklariert werden, ob eine Antenne adaptiv oder nicht-adaptiv betrieben wird und über wie viele Sub-Arrays die einzelnen Antennen verfügen.36 Der Nachtrag umfasste sodann ein Beispiel-Standortdatenblatt. Dieses enthielt – nebst den weiteren Angaben und Details zu den jeweiligen Antennen – die Felder «adaptiver Betrieb» und «Anzahl Sub-Arrays».