b) Die Beschwerdegegnerin hält den Rügen der Beschwerdeführenden insbesondere entgegen, der Korrekturfaktor sei nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Adaptive Antennen könnten auch ohne Korrekturfaktor betrieben werden, wobei dies nach dem Worst-Case-Szenario geschehe, was das Bundesgericht für zulässig erachte.