a) Weiter rügen die Beschwerdeführenden, das Standortdatenblatt sei widersprüchlich und irreführend: Darin stehe schwarz auf weiss, dass kein adaptiver Betrieb vorgesehen sei. Gegenstand des Vorhabens seien aber sehr wohl adaptive Antennen. Folglich sei dieser Punkt im Zusatzblatt 2 falsch deklariert worden. Umhüllende Antennendiagramme würden sich ebenfalls auf adaptive Antennen beziehen. Aufgrund des Fachberichts Immissionsschutz sei zu vermuten, dass die Beschwerdegegnerin die Antennen adaptiv, aber ohne Korrekturfaktor betreiben wolle.