f) Im Zusammenhang mit der Rüge der Beschwerdeführenden betreffend den Schutz der historischen Verkehrswege ist festzuhalten, dass die Ilfis gemäss den nicht zu beanstandenden Ausführungen des TBA in seiner Stellungnahme vom 24. März 2025 zwar als Objekt von regionaler Bedeutung im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz aufgeführt ist, jedoch keine Substanz mehr aufweist, weshalb keine rechtlichen Vorgaben bezüglich Schutzwürdigkeit bestehen. Wie das TBA in seiner Stellungnahme zutreffend festhält, liegt der geplante Antennenstandort sodann ausserhalb des Gewässerbereichs der Ilfis.