Unter Berücksichtigung der Einschätzung des AWN, wonach das Vorhaben die Waldfunktionen nicht beeinträchtigt und der Schutz der Waldfunktionen gewährleistet bleibt, ist nicht ersichtlich, inwiefern das Schutz- und Schongebiet durch die Mobilfunkanlage beeinträchtigt werden sollte. Das Vorhaben ist aus Sicht des Ortsbild- und Landschaftsschutzes nicht zu beanstanden.