dann weder im Schutzgebiet gemäss Überbauungsordnung noch im Landschaftsschonbereich gemäss GBR, weshalb die entsprechenden Bestimmungen vorliegend nicht direkt anwendbar sind. Das Vorhaben soll sodann nicht unmittelbar angrenzend an das Schutz- und Schongebiet, sondern in rund 17 m Entfernung dazu erstellt werden, wobei der Wanderweg entlang der Ilfis die Bauparzelle vom Schutz- und Schongebiet trennt. Unter Berücksichtigung der Einschätzung des AWN, wonach das Vorhaben die Waldfunktionen nicht beeinträchtigt und der Schutz der Waldfunktionen gewährleistet bleibt, ist nicht ersichtlich, inwiefern das Schutz- und Schongebiet durch die Mobilfunkanlage beeinträchtigt werden sollte.