Die Wirkung des Masts wird jedoch durch verschiedene, in der näheren Umgebung der Bauparzelle bereits vorhandene, vertikale Elemente wie die Fahrleitungsmasten der Bahnlinie, die Hochspannungsmasten, den Mobilfunkmast auf Parzelle Nr. D.________, hohe Strassenlaternen sowie das kaminartige Bauteil auf dem Dach der Gewerbebaute auf der eben genannten Parzelle stark relativiert. Im Kontext der durch die Gewerbebauten sowie die Bahninfrastruktur technischindustriell geprägten Umgebung des Antennenstandorts sowie der zahlreichen, bereits vorhandenen vertikalen Elemente wirkt die geplante Mobilfunkanlage nicht als störender Fremdkörper und stellt damit die gute Gesamtwirkung gemäss Art.