Aufgrund ihrer exponierten Lage und unpassenden Dimension sei die Mobilfunkanlage als störendes Element wahrnehmbar. Weiter fehle im Fachbericht des Tiefbauamts zum Schutz der historischen Verkehrswege und der Fuss- und Wanderwege eine Beurteilung, ob und wie das geplante Vorhaben das IVS-Schutzobjekt sowie den Fuss- und Wanderweg beeinträchtige. Ebenfalls fehle im Bericht eine Beurteilung zum Wasserbau. Insgesamt erscheine die Standortwahl nicht nachvollziehbar, da weder eine zwingende Notwendigkeit für diesen Standort dargelegt noch Alternativstandorte geprüft worden seien.