Durch die Lage werde auch dem hohen ökologischen Wert des Waldrands Rechnung getragen. Mit dem Mast werde weder die Bewirtschaftung noch die Erschliessung des Waldes behindert. Die geplante Mobilfunkanlage würde die Waldfunktionen nicht beeinträchtigen und der Schutz der Waldfunktionen bleibe gewährleistet. Der Mindestabstand von 12 m sei angemessen und könne bewilligt werden.