Bei der Beurteilung von Ausnahmegesuchen würden die «besonderen Verhältnisse» sowohl für den Wald als auch für die vorgesehene bauliche Nutzung beurteilt. Ausnahmen seien etwa die topografische Lage von Wald und Baute, die lokale Bedeutung des Waldes und seiner Funktionen, die Bodenverhältnisse, die Gefahrensituation und die Sicherheitsansprüche, das Mikroklima und die Wohnhygiene sowie die Zugänglichkeit des Areals, aber auch Fragen wie die Nutzbarkeit von Bauparzellen oder die Gleichbehandlung von vergleichbaren Fällen und die Ausrichtung auf bestehende Bauten und Anlagen.