Die Bauherrschaft habe keine besonderen Umstände dargelegt, welche die Unterschreitung rechtfertigen würden. Im Übrigen sei das Ufer der Ilfis ein Schutz- und Schongebiet. Durch das betonierte Fundament des Masts in unmittelbarer Nähe zur Vegetationsgrenze sei mit Bodenversiegelung, Wurzelschädigungen und einer Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu rechnen. Weiter problematisch sei die potenzielle Gefährdung durch Sturmereignisse oder herabfallende Äste, welche bei Bauten in unmittelbarer Waldnähe stets berücksichtigt werden müssten.