Auch die zwei weiteren Hauptsenderichtungen (Azimut 220° und 335°) sind primär auf die Arbeitszone ausgerichtet. Damit weist die Anlage eine unmittelbare funktionelle Beziehung zur Gewerbe- bzw. Arbeitszone auf. Dass die Bauten und Anlagen in der östlich vom Antennenstandort liegenden Arbeitszone teilweise auf dem Gebiet der Gemeinde Langnau liegen, welches von der Überbauungsordnung Emmenmatt nicht erfasst ist, ändert daran nichts. Denn gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung wird nicht verlangt, dass die Mobilfunkantenne einzig dem Bauzonenteil dient, in welchem sie errichtet werden soll.15