d) Die geplante Mobilfunkanlage stellt eine technische Infrastruktureinrichtung zur Versorgung der Bevölkerung mit Mobilfunkdienstleistungen dar. Sie ist, ähnlich wie Strassen und andere Ver- sorgungs- und Entsorgungsanlagen – eine Siedlungseinrichtung. Die Anlage soll vorliegend primär der Versorgung der umliegenden Arbeitszone sowie der weiteren Bauzonen dienen, wie aus den Angaben zu den drei Hauptsenderichtungen im Standortdatenblatt abgeleitet werden kann.