Da in der Gewerbezone von Emmenmatt keine Infrastrukturanlagen vorgesehen seien, entspreche das Vorhaben nicht den geltenden Nutzungsbestimmungen. Sodann überschreite die 25 m hohe Antenne die bestehenden Bauvorschriften erheblich, wodurch sich das Orts-/Landschaftsbild drastisch verändere und die bauliche Harmonie der Gewerbezone gestört werde. Weiter sei zu beachten, dass die Mobilfunkversorgung in der Gewerbezone bereits durch bestehende Antennen abgedeckt sei. Es sei keine technische Notwendigkeit für eine zusätzliche Antenne an diesem Standort nachgewiesen worden.