Die Beschwerdegegnerin reichte dem Rechtsamt daraufhin die von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung ein. Gemäss Ziffer 1 der Vereinbarung hat die Beschwerdegegnerin das Recht, die Mobilfunkanlage resp. Bestandteile davon gemäss Situationsplan in einer Distanz von mind. 3 m zum Grundstück Lauperswil Grundbuchblatt Nr. S.________ zu erstellen und beizubehalten. Die Vereinbarung wurde von der Beschwerdegegnerin am 29. März 2022, und demnach vor Erteilung des Gesamtbauentscheids, unterzeichnet.