In den Vorakten findet sich eine Vereinbarung zwischen der Beschwerdegegnerin und der Eigentümerin der Parzelle Lauperswil Grundbuchblatt Nr. S.________ – der A.________ – betreffend Näherbaurecht. Das Exemplar der Vereinbarung ist jedoch nur von der A.________, nicht aber von der Beschwerdegegnerin unterzeichnet. Das Rechtsamt forderte die Beschwerdegegnerin im Rahmen des Beschwerdeverfahrens deshalb zur Einreichung eines von der Beschwerdegegnerin und der A.________ unterzeichneten Exemplars der Vereinbarung auf. Die Beschwerdegegnerin reichte dem Rechtsamt daraufhin die von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung ein.