6. Am 24. September 2025 reichten die Beschwerdeführenden eine Stellungnahme zu den mit Verfügung vom 14. August 2025 zugestellten Eingaben ein. Am 20. Oktober 2025 reichten sie sodann eine Stellungnahme zu der vom AUE am 3. September 2025 eingereichten Stellungnahme sowie zur von der Beschwerdegegnerin am 4. September 2025 eingereichten Vereinbarung ein. 7. Auf die Rechtsschriften, die vorhandenen Akten und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen